Ein US-Bundesrichter hat den Zugang von CNN, MS Now und Politico zum Weißen Haus verlängert. Donald Trump habe die Medienorganisationen wahrscheinlich rechtswidrig von Briefings ausgeschlossen, erklärte Bezirksrichter Timothy Kelly. Wie Al Jazeera berichtet, gilt die Anordnung, bis Kelly endgültig über den Fall entscheidet oder ein Berufungsgericht eingreift.
Kelly hatte den Zugang bereits mit einer Eilentscheidung vom 24. September vorläufig wiederhergestellt. Nach seiner Einschätzung diskriminierte Trump die drei Organisationen wahrscheinlich wegen ihrer politischen Sichtweisen. Dies verstoße gegen den Ersten Verfassungszusatz der USA.
Der Richter verwies auf Trumps Begründung für den Ausschluss. Der Präsident habe die Berichterstattung der Medienorganisationen offenbar als generell ungenau und voreingenommen gegen ihn betrachtet. Trump hatte erklärt, die Organisationen sollten nicht fortlaufend erfundene Geschichten und Lügen über den Präsidenten verbreiten dürfen.
Das US-Justizministerium erklärte anschließend, die Zugangsausweise der betroffenen Journalisten seien aus Gründen der nationalen Sicherheit entzogen worden. Kelly schrieb dazu, in den Gerichtsunterlagen gebe es keine Belege dafür, dass Trump die Ausweise von Anfang an aus diesem Grund habe entziehen wollen. Trump selbst habe die nationale Sicherheit zu keinem Zeitpunkt direkt als Begründung genannt.
Trump kritisiert etablierte US-Medien seit Langem. Nach Angaben von Al Jazeera hat er außerdem einzelne Reporter persönlich und in sozialen Medien angegriffen sowie mehrere Medienunternehmen verklagt. Theodore Boutrous, der Anwalt der drei ausgeschlossenen Organisationen, sagte bei einer Anhörung am 8. Oktober, Trump wolle eine günstigere Berichterstattung erzwingen.
Die Freedom of the Press Foundation begrüßte die Entscheidung. Ihre leitende Beraterin für politische Arbeit, Caitlin Vogus, erklärte, der Streit sei damit nicht beendet. Sie erwarte, dass die Regierung gegen Kellys Anordnung Berufung einlegen und CNN sowie Politico weiterhin von der gemeinsamen Berichterstattung über den Präsidenten ausschließen werde. Trump dürfe den Ersten Verfassungszusatz nicht verletzen, indem er die Pressevertreter auswähle oder gemeinsame Einsätze zur Belohnung für günstige Berichte mache.
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