Ein 35-jähriger Steirer ist Anfang September unmittelbar nach seiner Entlassung aus der Justizanstalt Graz-Karlau erneut festgenommen worden. Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) wirft ihm vor, während seiner Haft Terrorpläne entwickelt zu haben, berichtete die Kleine Zeitung.
Der Mann soll im Gefängnis zum Islam konvertiert und unter dem Einfluss von Mithäftlingen radikalisiert worden sein. Nach den Ermittlungen habe er geplant, nach Pakistan auszureisen, in einem Terrorcamp zu trainieren und sich der Hamas anzuschließen.
Ein Mithäftling habe die Behörden informiert. Christian Kroschl, Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, bestätigte, dass bereits vor der Entlassung am 1. September eine Festnahmeanordnung vorgelegen habe. Der Angeklagte sitzt nun in der Justizanstalt Graz-Jakomini in Untersuchungshaft und bestreitet die Vorwürfe.
Im Frühjahr nahm der steirische Verfassungsschutz in der Obersteiermark drei junge Männer fest. Bei Hausdurchsuchungen seien Datenträger mit belastendem Material sichergestellt worden.
Der 18-Jährige und ein ebenfalls beschuldigter Tschetschene befinden sich weiter in Untersuchungshaft. Gegen sie soll Ende November in Leoben wegen des Verdachts der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verhandelt werden. Sie sollen IS-Propagandamaterial verbreitet und darüber gesprochen haben, Ungläubigen in den Magen zu stechen.
Über beide Fälle wurden die Klubobleute der Landtagsparteien bei einem Sicherheitsgipfel auf Einladung von Landeshauptmann Mario Kunasek informiert.
Bei den registrierten Tathandlungen liegen laut LSE allerdings weiterhin rechtsextreme Delikte vorne. Bis Ende August wurden heuer 92 solcher Taten erfasst. Die meisten Fälle würden unter das Verbotsgesetz oder den Tatbestand der Verhetzung fallen.
Dem linksextremen Spektrum wurden in den vergangenen beiden Jahren zehn beziehungsweise acht Tathandlungen zugeordnet. Der Verfassungsschutz könnte dadurch zusätzliche rechtliche Möglichkeiten erhalten.
Der Terrorismusexperte Nicolas Stockhammer bezeichnete einen Trend als Salatbar-Extremismus. Extremisten würden sich in Internet-Filterblasen ihre Ideologien aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammenstellen. Das LSE beobachte auch Fälle, in denen islamistische Aktivitäten unter das Verbotsgesetz fielen.
Die Ermittler bezeichneten den politischen Islam, auch legalistischen Islamismus genannt, beim Sicherheitsgipfel als Massenphänomen. Nach ihrer Einschätzung sei diese Ideologie bei einem großen Teil der islamischen Community in Österreich verankert. Eine Umfrage unter Pflichtschülern in Wien habe ergeben, dass 41 Prozent der jungen Muslime islamische Gebote über das Gesetz stellten.
Der Verfassungsschutz sieht neben Polizei und Justiz auch Gesetzgeber und Bildungseinrichtungen gefordert. Der Islamunterricht an Schulen werde als mögliches Einfallstor für politische-islamische Strömungen betrachtet.
In der Steiermark gebe es rund 30 solcher Vereine, davon aktuell 19 in Graz. Die Mehrheit stufe das LSE weiterhin als verfassungsfeindlich ein. Eine Vereinsauflösung sehe das österreichische Gesetz in solchen Fällen nicht vor.
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