Die Verbände fordern, den sogenannten Prosumer-Aufschlag nicht einzuführen. Als Prosumer gelten Stromerzeuger, die einen Teil des selbst erzeugten Stroms auch selbst verbrauchen.
Von der Neuregelung sollen Haushalte ausgenommen werden, die ausschließlich eine Steckersolaranlage, auch Balkonkraftwerk genannt, betreiben. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, erklärte, Investitionen in Solaranlagen oder Batteriespeicher dürften nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden. Netzentgelte müssten sich danach richten, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht werde, und nicht danach, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeuge.
Die Verbände berufen sich auf ein Rechtsgutachten, das der Bundesverband Solarwirtschaft in Auftrag gegeben habe.
Nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur vom Mai sollen die zusätzlichen Kosten je nach Ort unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr liegen. Nach Angaben der Verbände könne der Aufschlag bis zu 165 Euro jährlich betragen. Er solle unabhängig davon erhoben werden, wie viel selbst erzeugter Strom tatsächlich verbraucht werde und wie stark das Netz beansprucht werde. Auch bestehende Photovoltaikanlagen sollen erfasst werden.
Die Reform soll ab 2029 gelten.
Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Betreibern von Solaranlagen notwendig sein, müsse sie sich an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Für bestehende Solaranlagen fordern die Verbände zudem Bestandsschutz.
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