Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt, mit der Gewerbebetriebe künftig nachvollziehen sollen, woraus sich Bargeldlosgebühren zusammensetzen. Die Kommission hatte mehr Transparenz für Händlerinnen und Händler verlangt, damit diese Kosten prüfen und Angebote miteinander vergleichen können.
Nach dem Entwurf müssten Zahlungsdienstleister die Händlergebühr selbst, die Interbankengebühr sowie die Lizenzgebühr des Zahlungssystembetreibers gesondert ausweisen. Diese Bestandteile wären sowohl vor einem Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit offenzulegen.
Den Bundesrat zufolge laufen hierzulande die meisten bargeldlosen Zahlungen über Mehrparteiensysteme, etwa Kartenangebote von Visa und Mastercard oder Twint.
Problematisch seien für KMU vor allem die Marktmacht weniger dieser Zahlungsdienstleister, sogenannter Acquirer, schrieb die WAK-S in ihrem Vorstoss. Kleinbetriebe müssten bei Verhandlungen über Preise und bei der Auswahl passender Offerten Durchblick bekommen. Ohne unbare Zahlungsmittel sei der Alltag kaum noch vorstellbar, hielt die Kommission fest.
Gallen und der ZHAW werden Zahlungen in Läden heute zu 71.5 Prozent bargeldlos abgewickelt. In 37 Prozent der Fälle geschieht dies mit Debit- oder Kreditkarten, in 34.5 Prozent mit mobilen Geräten.
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