Das Landgericht Hamburg hat einen Teil seines eigenen Durchsuchungsbeschlusses aufgehoben. Die Kammer erklärte die Sicherstellung von Tonaufnahmen, die eine Journalistin der „Zeit“ bei Gesprächen mit der Familie von Christina Block gemacht hatte, in Teilen für rechtswidrig, wie t-online berichtet.
Die Aufzeichnungen entstanden kurz nach der mutmaßlichen Entführung. Die Journalistin sprach damals mit Mitgliedern der Familie. Nach Auffassung des Gerichts sind für den Prozess allerdings nur Tonaufnahmen von Bedeutung, die die mutmaßlich geschädigte jüngere Tochter betreffen. Die Sicherstellung der Aufzeichnungen zur älteren Tochter erklärte die Kammer deshalb für unzulässig, wie aus ihrer Pressemitteilung hervorgeht.
Beschwerde gegen die Maßnahme hatten die verantwortliche Journalistin und der Verlag der „Zeit“ eingelegt.
Daran halte das Gericht nun nicht mehr fest.
An der Sicherstellung der Aufnahmen mit der jüngeren Tochter hält die Kammer dagegen weiterhin fest. Befragungen kindlicher Opferzeugen, die zeitlich sehr nah an der Tat stattfinden und in Anwesenheit anderer Autoritätspersonen erfolgen, könnten die Aussagen der Kinder erheblich beeinflussen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Die Maßnahmen seien verhältnismäßig, begründete die Kammer ihr Vorgehen. Es gehe um schwere Vorwürfe, und die Beweisaufnahme habe kurz vor dem Abschluss gestanden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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