InstaNews Die Zeitung
Blaulicht

Landgericht Hamburg hebt Teile seines Durchsuchungsbeschlusses im Fall Block auf

Das Landgericht Hamburg hat einen Teil seines Durchsuchungsbeschlusses aufgehoben und die Sicherstellung von Aufnahmen einer Zeit-Journalistin zur älteren Tochter für rechtswidrig erklärt. Die Aufnahmen mit der jüngeren Tochter bleiben sichergestellt, über die Beschwerde entscheidet das Oberlande...

Landgericht Hamburg hebt Teile seines Durchsuchungsbeschlusses im Fall Block aufSymbolbild
Foto: Boko Shots · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Landgericht Hamburg kassiert die Sicherstellung von Aufnahmen zur älteren Block-Tochter als unzulässig
  • Das Gericht hält an der Sicherstellung der Aufnahmen mit der mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter fest
  • Begründung: Befragungen kindlicher Zeugen kurz nach der Tat könnten deren Aussagen beeinflussen; die Maßnahmen seien verhältnismäßig

Das Landgericht Hamburg hat einen Teil seines eigenen Durchsuchungsbeschlusses aufgehoben. Die Kammer erklärte die Sicherstellung von Tonaufnahmen, die eine Journalistin der „Zeit“ bei Gesprächen mit der Familie von Christina Block gemacht hatte, in Teilen für rechtswidrig, wie t-online berichtet.

Die Aufzeichnungen entstanden kurz nach der mutmaßlichen Entführung. Die Journalistin sprach damals mit Mitgliedern der Familie. Nach Auffassung des Gerichts sind für den Prozess allerdings nur Tonaufnahmen von Bedeutung, die die mutmaßlich geschädigte jüngere Tochter betreffen. Die Sicherstellung der Aufzeichnungen zur älteren Tochter erklärte die Kammer deshalb für unzulässig, wie aus ihrer Pressemitteilung hervorgeht.

Spanien: Funkprotokolle werfen Fragen zum Zugunglück bei Urda auf
Auch interessantSpanien: Funkprotokolle werfen Fragen zum Zugunglück bei Urda auf

Beschwerde gegen die Maßnahme hatten die verantwortliche Journalistin und der Verlag der „Zeit“ eingelegt.

Daran halte das Gericht nun nicht mehr fest.

An der Sicherstellung der Aufnahmen mit der jüngeren Tochter hält die Kammer dagegen weiterhin fest. Befragungen kindlicher Opferzeugen, die zeitlich sehr nah an der Tat stattfinden und in Anwesenheit anderer Autoritätspersonen erfolgen, könnten die Aussagen der Kinder erheblich beeinflussen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Die Maßnahmen seien verhältnismäßig, begründete die Kammer ihr Vorgehen. Es gehe um schwere Vorwürfe, und die Beweisaufnahme habe kurz vor dem Abschluss gestanden.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.