Nach Einschätzung der Luzerner Zeitung, die das Urteil in einem Kommentar bewertet, hinterlassen einzelne Teile der Entscheidung einen bitteren Beigeschmack.
Insgesamt standen sechs Beschuldigte vor Gericht. Die einzige angeklagte Frau erhielt einen vollständigen Freispruch.
Die meisten Taten fielen ins Jahr 2022. Das Gericht rügte deshalb die lange Verfahrensdauer durch die Staatsanwaltschaft.
Beim Gottesdienst sah der vorsitzende Richter, der der SP angehört, den Tatbestand der Diskriminierung wegen sexueller Orientierung sowie den Aufruf zu Hass erfüllt.
Der vorsitzende Richter kritisierte jedoch den Gesetzgeber: Dass das Parlament die Gender-Identität nicht neben der sexuellen Orientierung vor Diskriminierung schützen wollte, bezeichnete er als unverständlich. Die Junge Tat hatte 2022 die Veranstaltung gestört und vor dem Tanzhaus eine kurze, martialisch wirkende Protestaktion durchgeführt. Die Zeitung hält es für spannend, ob der Schuldspruch einer höheren Instanz standhält.
Auf ein weiteres Verfahren, das bisher nicht öffentlich diskutiert wurde, verweist die Zeitung ebenfalls. In der Nacht vor dem Prozess hätten Anhänger der Jungen Tat Parolen mit abwaschbarer Kreidefarbe auf das Trottoir vor dem Bezirksgericht gemalt. Der entstandene Schaden betrug 1100 Franken. Die Täter seien in flagranti ertappt worden und hätten keinen Widerstand geleistet. Dennoch seien sie 48 Stunden eingesperrt worden, ihre Telefone seien ausgelesen worden, und sie hätten Strafbefehle erhalten, gegen die sie inzwischen Einspruch erhoben haben.
Das Vorgehen der damals zuständigen Staatsanwältin, die den Grünen angehört, wirkt nach Einschätzung der Zeitung unverhältnismässig und politisch motiviert.
Nach Angaben der Zeitung breitet sich zudem rund um den Zürichsee eine neue Gruppe aus, die «Schweizer Nationalisten».
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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