Ein Bundesrichter in Miami hat die Milliardenklage von US-Präsident Donald Trump gegen das Wall Street Journal und den Medienunternehmer Rupert Murdoch am Samstag abgewiesen, wie CBC World berichtete. Richter Darrin Gayles wies die Klage mit prejudice ab. Das bedeutet, dass sie nicht erneut eingereicht werden kann und die Abweisung dauerhaft und unanfechtbar ist. Zur Begründung hieß es, Trump habe nicht belegen können, dass die Beklagten falsche, verleumderische Aussagen mit tatsächlicher Böswilligkeit (actual malice) gemacht hätten.
Das Gericht warf der Klage vor, nach Strohhalmen zu greifen und Mängel in der investigativen Berichterstattung des Journals erst herstellen zu wollen. Das Wall Street Journal hatte das Gericht zuvor gebeten, die Klage abzuweisen.
Der Streit geht auf einen Artikel zurück, den das Journal im vergangenen Jahr veröffentlicht hatte. Darin beschrieb die Zeitung einen sexuell anzüglichen Brief, der nach ihren Angaben Trumps Namen trug und in einem Geburtstagsalbum für Epstein zu dessen 50. Geburtstag im Jahr 2003 enthalten war. Der Brief soll die britische Socialite Ghislaine Maxwell im Rahmen dieses Albums gesammelt haben, Jahre bevor Epstein im Jahr 2006 erstmals verhaftet wurde. Später kam es nach Angaben der Quelle zum Zerwürfnis zwischen Epstein und Trump. Laut Journal ist der Text des Briefes von dem Umriss einer handgezeichneten nackten Frau eingerahmt und endet mit einem Geburtstagsgruß, der dem Empfänger wünscht, dass jeder Tag ein weiteres wunderbares Geheimnis sei.
Trump hat nach den Berichten bestritten, den Brief geschrieben zu haben. Er bezeichnete die Darstellung des Journals als falsch, böswillig und verleumderisch. Die Klage, die beim Bundesgericht in Miami eingereicht wurde, warf der Zeitung und ihren Reportern vor, wissentlich und leichtfertig zahlreiche falsche, verleumderische und herabsetzende Behauptungen veröffentlicht zu haben. Dadurch sei dem Präsidenten ein erheblicher finanzieller und reputationsbezogener Schaden entstanden.
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