Die Schweizer Stimmberechtigten entscheiden am 29. November über eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes, wie die Luzerner Zeitung meldet. Im Kern geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen Waffen aus Schweizer Fertigung künftig ins Ausland geliefert werden dürfen.
Die heimische Rüstungsindustrie fertigt Gewehre, Kampfpanzer, Systeme zur Abwehr von Flugzeugen und Munition, vor allem für die Streitkräfte anderer Staaten. Wer solches Material erwirbt, darf es nach geltender Regel nicht eigenmächtig an Dritte weitergeben.
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine geriet diese Vorschrift international unter Druck. Deutschland und Dänemark wollten Rüstungsgüter aus Schweizer Produktion in die Ukraine liefern. Zugleich würde der Bundesrat einen größeren Entscheidungsspielraum bekommen.
Mit der Gesetzesrevision erhielte der Bundesrat weitreichende Kompetenzen.
Dagegen erlaubt er den Export von Flugabwehrmunition im Wert von 39 Millionen Franken nach Saudi-Arabien, trotz des Krieges, wie die Meldung festhält.
Im Podcast «Hinter der Schlagzeile» spricht Stefan Bühler mit Inlandredaktor Christoph Bernet über die Geschichte des Kriegsmaterialgesetzes und die drei wichtigsten Änderungen der Vorlage. Außerdem geht es um die Frage, warum vor allem Nato-Staaten von der Reform profitieren, die Ukraine aber kaum. Ein weiterer Punkt ist, wie wichtig die Rüstungsindustrie für die Schweiz ist. Auch die Gründe, weshalb die Abstimmung knapp ausfallen könnte, werden dort erläutert.
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