Das Pflegeneuordnungsgesetz führt ab dem 1. Januar 2027 neue Budgets für die Pflegegrade zwei bis fünf ein. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad eins entfällt dagegen der bisherige Entlastungsbetrag ersatzlos. Pflegedienste und Betroffene stehen nach Angaben des NDR vor großen Umstellungen.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Pflegereform am 30. September 2026 beschlossen. InstaNews hatte am 5. November darüber berichtet, dass der Bundestag sich erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst.
Nicht genutzte Beträge können nicht mehr in Folgemonate übertragen werden. Klassische Pflegedienste dürfen Alltagsleistungen nicht mehr über das Sozialraumbudget abrechnen, sie erbringen sie künftig über das Sachleistungsbudget.
Daraus müssen künftig allerdings auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die bisher 42 Euro kosteten, sowie selbst organisierte Ersatzpflege bezahlt werden. Das Sachleistungsbudget für ambulante Pflegedienste steigt auf 890 Euro in Pflegegrad zwei bis 2.530 Euro in Pflegegrad fünf im Monat. Professionelle Ersatzpflege wird künftig direkt darüber finanziert.
Dort trifft die Pflegeberaterin Caroline K. vom Pflegedienst PflegeSonne auf immer mehr verunsicherte Menschen. In den Gesprächen fließen oft Tränen.
Auch für die Pflegedienste bringt das geplante Gesetz Veränderungen mit sich. Die Verabschiedung ist für den 18. Dezember vorgesehen, die Zeit für die Umstellung ist knapp. Die Pflegedienstleiterin Noreen S.
Hauswirtschafterin Stefanie S. betreut seit drei Jahren die 76 Jahre alte Gerlinde W., die nicht mehr gut zu Fuß ist und seit dem Tod ihres Mannes allein lebt. Die Helferin kommt jede Woche, zuletzt putzte sie die Fenster. Gerlinde W. sagt, die Gesellschaft der Hauswirtschafterin helfe ihr sehr, besonders an Tagen, an denen es ihr emotional schlecht gehe. Selbst bezahlen kann sie die Hilfe nicht. Stefanie S. erklärt, sie müsse sich bei einem Wegfall ihres Jobs nach etwas Neuem umsehen, denn die Arbeit mache ihr wirklich Spaß.
Kommentare (0)