Was in Lausanne passiert sei, habe es so wohl noch nie gegeben, sagte er.
Das Bundesgericht verhandelte öffentlich über einen Straffall. Ungewöhnlich sei auch die öffentliche Urteilsberatung gewesen. Dabei sei es ganz offensichtlich um maximale Transparenz gegangen, so Schindler.
Das sei ein strenger Massstab. Eine Zusammenarbeit mit Donzallaz sei kaum mehr möglich.
Rechtlich ändere sich für die beiden Richter direkt nichts, sagte Schindler. Das Urteil betreffe den verurteilten Mann, der das Revisionsgesuch gestellt habe. Dessen Fall sei neu beurteilt worden, das frühere Urteil habe das Gericht aber im Wesentlichen bestätigt. Indirekt habe das Urteil grosse Folgen. Zudem müsse das Bundesgericht nun die übrigen Revisionsgesuche abarbeiten.
Sie wollte ihren Wahlvorschlag damit erst in Kenntnis dieses Urteils machen. Grund sei der Verdacht auf eine Amtspflichtverletzung. Das letzte Wort habe das Parlament im Dezember.
Die Verhandlung habe teilweise Züge einer Schlammschlacht angenommen. Das Gericht sei bemüht gewesen, den Fall transparent und geordnet zu bewältigen, was ihm nach Schindlers Einschätzung nicht geschadet habe. Geschadet hätten ihm dagegen die Indiskretionen im Vorfeld. Damit habe er die Möglichkeiten für einen Verbleib am Gericht praktisch beendet.
Um Lohn oder Amt gehe es ihm längst nicht mehr, meint Schindler. Es gehe ihm um seinen Ruf. Donzallaz drohe zudem mit dem Weiterzug nach Strassburg. Schindler halte dies für nahezu sicher. In seinem Plädoyer habe Donzallaz wiederholt die Verletzung der EMRK moniert. Wenig Chancen dürfte er aber haben, das Urteil anzufechten, das ihn nicht selbst betreffe. Eine Wiedereinsetzung könne er kaum erzwingen, weil es keinen Rechtsanspruch auf Wiederwahl gebe.
Bei van de Graaf halte Schindler eine weitere Tätigkeit am Gericht vielleicht für möglich, bei Donzallaz nicht. Van de Graaf habe sich meines Wissens kaum selbst öffentlich geäussert und sich vor Bundesgericht durch einen Anwalt vertreten lassen. Donzallaz dagegen habe das Gericht und seine Kolleginnen und Kollegen scharf angegriffen und ihnen Mutlosigkeit und selbstsüchtiges Verhalten vorgeworfen. Nach solchen Äusserungen könne sich Schindler eine weitere Zusammenarbeit nicht vorstellen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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