Bundeskanzler Friedrich Merz will nach Angaben der Süddeutschen Zeitung rasch ein Bundesgesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen durchsetzen, wie sie in Berlin geplant ist. Er bezeichnete die Sorge als Berliner Unsinn.
Das geplante Bundesgesetz sei im Übrigen so gut wie fertig, sagte Merz. Ein entscheidendes Detail sei jedoch noch offen.
In der Koalition werde gelobt, wie geräuschlos beide wichtige Vorhaben anschöben. Kommende Woche solle der Bundestag die lange umstrittene Geheimdienstreform beschließen. Beim Gesetz gegen die Berliner Pläne gebe es dagegen, so verlautet aus der Regierung, Dissens zwischen den Ministerien.
Der Bund kann die Vergesellschaftungspläne, die auch per Volksentscheid gefordert wurden, nicht untersagen. Absatz 4 hält im Streitfall den Rechtsweg offen. Setzte die Bundesregierung 100 Prozent des Verkehrswerts an, würden Enteignungen von Wohneigentum in Berlin wegen der hohen Entschädigungen fast unmöglich. Das könnte verfassungswidrig sein, weil Artikel 15 ausgehebelt würde. Deshalb seien die 80 Prozent ins Spiel gekommen.
Das entspreche im Schnitt einem Verkehrswert von 100 000 Euro je Wohnung, was die Zeitung als sehr niedrig bezeichnet. Wer über 80 oder 100 Prozent streite, habe den Kern des Problems nicht verstanden, sagte Wohltorf.
Sie schafften Unsicherheit, keinen zusätzlichen Wohnraum und bänden Milliarden, die für den Neubau gebraucht würden, sagte Brantner dem Blatt. Die Pläne aus dem Bundesinnenministerium hält sie jedoch für fragwürdig. Es sei nicht Aufgabe der Bundesregierung, Vorhaben der Länder per Bundesgesetz unmöglich zu machen.
Unabhängig davon wächst in der SPD der Druck auf den Berliner Landesverband, nicht in die geplante Koalition einzutreten. Man könne Sachsen-Anhalt nicht kritisieren, wenn man in Berlin dasselbe durchgehen lasse. Für die Berliner Linke bedeute das, antisemitische Kräfte und Personen mit Clan-Bezügen aus den Strukturen zu entfernen.
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