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Innenminister hält bei Polizeireform Nachbesserungen für möglich

Innenminister Gerhard Karner hält an der Reform fest, schließt aber weitere Änderungen nicht aus. Das Modell wird derzeit in fünf Regionen erprobt.

Innenminister hält bei Polizeireform Nachbesserungen für möglich
Foto: Archivfoto: AleXXw / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Innenminister Gerhard Karner verteidigt das neue Polizeidienstzeitmodell, das derzeit in fünf Pilotregionen getestet wird
  • Nach ersten Änderungen sind wieder bis zu vier 24-Stunden-Dienste monatlich möglich; weitere Anpassungen schließt Karner nicht aus
  • Bis Jahresende soll mindestens ein Land bei Rückkehrzentren oder Asylverfahren außerhalb der EU mit Österreich umsetzen

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat sich im Nationalrat Fragen zum neuen Dienstzeitmodell der Polizei stellen müssen. Er verteidigte die Reform, die derzeit in fünf Pilotregionen getestet wird, und schloss weitere Nachbesserungen nicht aus. Bei gleicher Arbeit werde es gleich viel Verdienst geben, versicherte Karner, wie die Salzburger Nachrichten berichteten.

Karner bezeichnete die Reform als existenzsichernde Maßnahme zur Absicherung eines guten Systems. Das Dienstzeitmanagement solle vereinheitlicht werden. Für die Reform habe man sich bewusst zwei Jahre Zeit genommen.

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Bereits nach einem Monat habe es erste Änderungen gegeben, sagte Karner. So seien nun wieder bis zu vier 24-Stunden-Dienste pro Monat möglich. Außerdem sei der Planungshorizont verkürzt worden.

Weitere Anpassungen seien möglich, erklärte der Innenminister.

Breiten Raum nahm in der mehr als eineinhalbstündigen Befragung das Thema Asyl ein. Vor allem Abgeordnete der FPÖ stellten dazu Fragen. Karner habe mit Blick auf die rückläufigen Asylzahlen seine Politik auf dem richtigen Kurs gesehen.

Bis Ende des Jahres werde es zumindest ein Land geben, mit dem Österreich entweder bei Rückkehrzentren oder bei Asylverfahren außerhalb der EU in die Umsetzung gehe, sagte der Innenminister.

Geplant seien Verschärfungen in mehreren Gesetzen, darunter im Vereins- und Versammlungsrecht.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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