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Behörden verzeichnen bislang keinen Angriff über PHP-Lücke

Österreichs Behörden haben bislang keine erfolgreichen Cyberangriffe auf Webseiten infolge der neu entdeckten PHP-Sicherheitslücken registriert. Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer geht allerdings davon aus, dass es noch Angriffsversuche geben wird.

Behörden verzeichnen bislang keinen Angriff über PHP-LückeSymbolbild
Foto: lawrence_monk · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Österreichischen Behörden sind bislang keine Cyberattacken auf Webseiten bekannt, die auf die neuen PHP-Sicherheitslücken zurückgehen
  • Das Innenministerium beobachtet die Lage und steht im engen Austausch mit den zuständigen Stellen
  • Viele Websitebetreiber in Österreich und weltweit haben ihre Auftritte vorübergehend offline genommen, bis Updates eingespielt sind

In Österreich sind den Behörden bislang keine Cyberattacken auf Webseiten bekannt geworden, die auf die neu entdeckten Sicherheitslücken in der Programmiersprache PHP zurückgehen, wie die Salzburger Nachrichten berichten.

Die Lage werde beobachtet, und das Innenministerium stehe dazu im engen Austausch mit den zuständigen Stellen. Bestimmte Unternehmen seien dazu zusätzlich gesetzlich verpflichtet, und zwar durch das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026). Dieses sei Anfang Oktober in Kraft getreten.

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Viele Betreiber von Websites hierzulande wie weltweit hätten ihre Auftritte vorübergehend offline genommen, bis sie die von PHP bereitgestellten Updates eingespielt hätten oder dies noch täten.

Es ist eine nachgeordnete Dienststelle des Innenministeriums. Zu seinen Aufgaben gehören die Koordination der österreichischen Cybersicherheitsstrategie, die Leitung nationaler Koordinierungsstrukturen und die Erstellung von Lagebildern. Zudem übt das Amt Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen gegenüber wichtigen Einrichtungen aus.

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Diese seien bei strafrechtlichen Vergehen zuständig. Für das BCS zählt dagegen etwa, ob eine Lücke bekannt wird, ob Systeme in Gefahr geraten oder ob ein Unternehmen seine Pflichten aus dem NISG verletzt.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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