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Regierung und WKÖ einigen sich auf Saisonierplätze bis 2028

Überarbeitete Fassung: Die Einigung auf die touristischen Saisonierkontingente 2027 und 2028 mit allen Zahlen, Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Stellungnahmen der Beteiligten.

Regierung und WKÖ einigen sich auf Saisonierplätze bis 2028Symbolbild
Foto: Circe Denyer · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Regierung und Wirtschaftskammer haben sich auf touristische Saisonierkontingente für die Jahre 2027 und 2028 verständigt
  • Das AMS setzt die Verordnung um; Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen gelten und eine ortsübliche Unterkunft nachgewiesen werden
  • WKÖ-Obfrau Kraus-Winkler fordert rasche Umsetzung durch das AMS, Tourismusbetriebe brauchen verlässliche Planung

Nach längerem Tauziehen haben sich Regierung und Wirtschaftskammer auf touristische Saisonierkontingente für die Jahre 2027 und 2028 verständigt, berichtete die Salzburger Nachrichten. Das Wirtschafts- und das Sozialministerium sowie die WKÖ hatten die Einigung am Freitagnachmittag mitgeteilt.

Für die Umsetzung der entsprechenden Verordnung ist das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständig. Außerdem müssen die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Zudem ist eine ortsübliche Unterkunft für die gesamte Dauer der Beschäftigung nachzuweisen.

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Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) nannte als Ziel einen Arbeitsmarkt, der Menschen Chancen eröffnet und sich zugleich an den realen Anforderungen der Betriebe orientiert. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte, die Tourismusbetriebe benötigten verlässliche Planung, um sich zeitig auf die Winter- und die Sommersaison einstellen zu können. NEOS-Staatssekretär Josef Schellhorn sagte, die Saison beginne nicht erst mit dem ersten Gast, sondern schon Monate zuvor, wenn Personal gesucht und der Betrieb vorbereitet werde.

Susanne Kraus-Winkler, Obfrau für Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der WKÖ, forderte, die Umsetzung durch das AMS müsse rasch erfolgen.

In der gemeinsamen Aussendung der drei Ressorts hieß es, das Vorgehen solle die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Österreich sichern, den Betrieben verlässliche Rahmenbedingungen bieten und zugleich die Interessen der Beschäftigten wahren.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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