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Schleswiger Gericht stoppt Dauerobservation von Christian B. im Fall McCann

Das Oberlandesgericht Schleswig hat die polizeiliche Dauerobservation von Christian B. im Fall Madeleine McCann beendet und eine Beschwerde der Polizei abgelehnt. B. gilt als Mordverdächtiger, ist aber nicht angeklagt.

Schleswiger Gericht stoppt Dauerobservation von Christian B. im Fall McCannSymbolbild
Foto: Boko Shots · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberlandesgericht Schleswig weist die Beschwerde der Polizei zurück und beendet die Dauerobservation von Christian B.
  • Ein neues Gutachten stuft den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter nicht als Hochrisikogruppe mit erhöhter Rückfallgefahr ein
  • Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht B. als Mordverdächtigen im Fall Madeleine McCann, Anklage gibt es bislang nicht

Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass die Polizei den Verdächtigen im Fall Madeleine McCann nicht länger observieren darf, wie Spiegel Online berichtet. Die Richter wiesen damit eine Beschwerde der Polizei gegen das Ende der dauerhaften Überwachung von Christian B. zurück. Zur Begründung stützte sich das Gericht auf ein neues Sachverständigengutachten. Demnach ordnet ein Gutachter den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter nicht als Angehörigen einer Hochrisikogruppe ein, bei der die Rückfallgefahr deutlich erhöht ist.

Damit bestätigte das Oberlandesgericht einen Beschluss des Amtsgerichts Kiel, das in erster Instanz entschieden hatte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig in Niedersachsen betrachtet B. als Mordverdächtigen im Fall der Madeleine McCann, die 2007 in Portugal verschwand. Eine Anklage hat die Behörde bislang nicht erhoben.

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B. hat viele Jahre seines Lebens in Gefängnissen verbracht und ist unter anderem mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestraft. Seit seiner Entlassung vor etwas mehr als einem Jahr ist er auf freiem Fuß. Dazu gehöre, die polizeilichen Instrumente zur Gefahrenabwehr konsequent auszuschöpfen. Außerdem arbeiteten die Behörden fortlaufend behördenübergreifend zusammen.

Die polizeiliche Observation war rechtlich der behördlichen Gefahrenabwehr zuzuordnen. Gerichte hatten diese Maßnahme bislang mehrfach verlängert. Mit der aktuellen Entscheidung endet sie nun. Spiegel Online verweist zudem auf einen weiteren Beitrag, der sich mit neuen Ermittlungen gegen B. befasst.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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