Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass die Polizei den Verdächtigen im Fall Madeleine McCann nicht länger observieren darf, wie Spiegel Online berichtet. Die Richter wiesen damit eine Beschwerde der Polizei gegen das Ende der dauerhaften Überwachung von Christian B. zurück. Zur Begründung stützte sich das Gericht auf ein neues Sachverständigengutachten. Demnach ordnet ein Gutachter den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter nicht als Angehörigen einer Hochrisikogruppe ein, bei der die Rückfallgefahr deutlich erhöht ist.
Damit bestätigte das Oberlandesgericht einen Beschluss des Amtsgerichts Kiel, das in erster Instanz entschieden hatte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig in Niedersachsen betrachtet B. als Mordverdächtigen im Fall der Madeleine McCann, die 2007 in Portugal verschwand. Eine Anklage hat die Behörde bislang nicht erhoben.
B. hat viele Jahre seines Lebens in Gefängnissen verbracht und ist unter anderem mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestraft. Seit seiner Entlassung vor etwas mehr als einem Jahr ist er auf freiem Fuß. Dazu gehöre, die polizeilichen Instrumente zur Gefahrenabwehr konsequent auszuschöpfen. Außerdem arbeiteten die Behörden fortlaufend behördenübergreifend zusammen.
Die polizeiliche Observation war rechtlich der behördlichen Gefahrenabwehr zuzuordnen. Gerichte hatten diese Maßnahme bislang mehrfach verlängert. Mit der aktuellen Entscheidung endet sie nun. Spiegel Online verweist zudem auf einen weiteren Beitrag, der sich mit neuen Ermittlungen gegen B. befasst.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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