Im Tarifkonflikt der deutschen Metall- und Elektroindustrie hat die IG Metall erste Warnstreiks begonnen. Seit Sonntag legen Beschäftigte die Arbeit nieder, nachdem die Gewerkschaft ein erstes Angebot der Arbeitgeber abgelehnt hatte. Dieses Angebot liegt nach Angaben von n-tv unterhalb der Inflationsrate.
Die Gewerkschaft kann ihn ausrufen, ohne vorher die Mitglieder in einer Urabstimmung befragt zu haben. Voraussetzung ist, dass keine Friedenspflicht aus dem vorherigen Tarifvertrag mehr besteht, nur Ziele angestrebt werden, die tatsächlich vereinbart werden können, und der Streik verhältnismäßig ist. Mit den Aktionen soll der Druck auf die Arbeitgeber steigen und zugleich die eigenen Reihen geschlossen werden. Sicher sei, dass es im ganzen Bundesgebiet Warnstreiks geben werde.
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, weshalb andere Gewerkschaften ihre Warnstreiks auch als Streiks bezeichnen.
Grundsätzlich dürfen alle Beschäftigten eines bestreikten Betriebs außer leitenden Angestellten teilnehmen, auch Nichtmitglieder der Gewerkschaft. Sie dürften nicht als Streikbrecher eingesetzt werden, sagte der IG-Metall-Jurist Dirk Schumann. Teilnehmer müssen sich nicht abmelden, weil die Arbeitspflicht während des Warnstreiks ruht. Bei einem rechtmäßigen Warnstreik kann der Arbeitgeber keine Sanktionen aussprechen.
Während des Warnstreiks müssen Arbeitgeber kein Entgelt zahlen, weil das Arbeitsverhältnis für diese Zeit ausgesetzt ist. Gewerkschaftsmitglieder können bei einem länger anhaltenden Arbeitskampf Streikgeld erhalten, kurze Warnstreiks von einigen Stunden fallen nicht darunter. Die Höhe richtet sich nach dem Gewerkschaftsbeitrag und der Dauer der Mitgliedschaft. Darauf fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Wer unter gleichen Bedingungen erst seit drei Monaten Mitglied ist, bekäme 600 Euro pro Woche. Sogenannte 24-Stunden-Warnstreiks, für die Streikgeld gezahlt wird, sind laut dem Bericht einer noch fernen Eskalationsstufe vorbehalten.
Das gilt ebenso für Besetzungen des Betriebs oder einzelner Arbeitsplätze.
Kommentare (0)