Das Berliner Kammergericht verhängte gegen eine 35-jährige Deutsche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Die Richterin begründete das Urteil damit, dass die Angeklagte die Ideologie des IS mit voller Überzeugung vertreten habe. Diese Ideologie sei menschenverachtend und radikal-islamistisch, so die Richterin. Die Frau war im Dezember 2014 nach Syrien gereist, um sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat anzuschließen.
Erst wenige Monate vor ihrer Ausreise war die Frau zum Islam konvertiert. Nach Feststellungen des Gerichts radikalisierte sie sich innerhalb kurzer Zeit. Bereits in Berlin schloss sie mit einem IS-Angehörigen eine Ehe nach islamischem Ritus. In Syrien lebte sie mit ihm zusammen und führte den gemeinsamen Haushalt.
Nachdem ihr Ehemann Syrien wenig später verlassen hatte, hielt sie sich anschließend in mehreren Frauenhäusern auf, die dem IS in Syrien unterstanden. Die Freundin ist bis heute nicht zurückgekehrt, ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Nach Angaben des Gerichts ist sie wahrscheinlich ums Leben gekommen.
Im Jahr 2020 gelang ihr die Flucht aus dem Lager Al-Hol in die Türkei. Im April 2026 kehrte sie nach Deutschland zurück, wo sie am Flughafen festgenommen wurde.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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